Hilfsfonds

HYDRA hat einen Rechtshilfe-/Sozialfonds, der sich aus Spenden zusammensetzt.

Zweck des Hilfsfonds ist die Unterstützung von SexarbeiterInnen/Prostituierten bei Rechtsstreitigkeiten und bei individuellen Notfällen, soweit eine Förderung aus staatlichen und sonstigen Quellen ausgeschlossen ist.

 

Rechtshilfe

Die Unterstützung bei Rechtsstreitigkeiten ist beschränkt auf solche Fälle, in denen es um die Wahrung von Grundrechten und sozialen Schutzrechten der SearbeiterInnen geht. Die Frau muss damit einverstanden sein, dass ihr Prozess öffentlich begleitet wird. Wer sich in einer solchen Situation befindet, kann sich an uns wenden.

 

Individuelle Hilfen

In Not geratene SexarbeiterInnen/Prostituierte können einen Antrag auf finanzielle Unterstützung stellen für

  • Ausstiegshilfen, z.B. Mietkaution, Maklergebühren, Renovierung, Umzugskosten
  • sonstige Notfälle.

Außerdem können BetreuerInnen von kranken Prostituierten aus dem Hilfsfonds Auslagen erstattet bekommen, die aufgrund der Betreuung entstehen (z.B. Fahrtkosten, Kosten für kleine Geschenke, Kinokarten).

 

Die Entscheidung über eine Vergabe von Geldern aus dem Rechtshilfe-/Sozialfonds trifft ein eigens gegründeter Beirat. Die Unterstützung  erfolgt entsprechend den Vergaberichtlinien.

 

Bitte wendet Euch an die Mitarbeiterinnen der Beratungsstelle telefonisch oder per E-mail.